Beratung bei Missbrauch

Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt

durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im Bistum Hildesheim gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchl. Dienst vom 25.04.2020

Wenn Sie selbst Betroffene oder Betroffener von sexualisierter Gewalt durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Bistums Hildesheim (hauptberuflich oder ehrenamtlich) sind oder früher waren, wenn Sie ein Angehöriger oder eine Angehörige sind oder Kenntnis von einem Vorfall erlangen, wenden Sie sich bitte an eine der vier vom Bischof beauftragten Ansprechpersonen.

Dr. Angelika Kramer
Fachärztin für Anästhesie und Spezielle Schmerztherapie
Domhof 10-11 
31134 Hildesheim
Tel. 05121 35567
Mobil 0162 9633391
dr.a.kramer(ät)web.de

Michaela Siano
Diplom-Psychologin
Fachberatungsstelle Rückenwind - gegen sexualisierte Gewalt
Kirchstr. 2
38350 Helmstedt
Tel. 05351 424398
rueckenwind-he(ät)t-online.de

Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung des Leids?

  1. Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese.
  2. Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  3. Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet.
  4. Die Unabhängige Kommission legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
  5. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz das erweiterte Verfahren auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde. Es ist möglich, Erstanträge sowie erneute Anträge zu stellen. Die neu eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson des Bistums entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Antragsformulare

Das jeweilige Antragsformular kann man selbst herunterladen und ausdrucken oder telefonisch anfordern unter 05121-307 172.

Weitere Informationen und Antragsformulare

Zentrale Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen

Eine zentrale Anlaufstelle für Frauen, die als Erwachsene Gewalt im kirchlichen Raum erfahren haben, bietet die Deutsche Bischofskonferenz an. Sie ermöglicht betroffenen Frauen kostenlose und anonyme Beratung nach geistlichem und/oder sexuellem Missbrauch in kirchlichen Kontexten einschließlich der Orden. Getragen wird die Anlaufstelle von der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz.

WWW.GEGENGEWALT-ANFRAUEN-INKIRCHE.DE 

Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim

Die Betroffeneninitiative setzt sich für die Interessen von Betroffenen sexueller sowie körperlicher Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kontext der Katholischen Kirche ein. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt darin, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren sowie die Bistümer und die Politik in die Verantwortung zu nehmen. 

www.betroffeneninitiative-hildesheim.de


Betroffenenrat Nord

Neun Personen bilden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat des Erzbistums Hamburg und der Bistümer Hildesheim und Osnabrück. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat aus allen drei Bistümern die Mitglieder nach einem Bewerber-Verfahren ausgewählt. Im Frühjahr 2022 wurden die Ratsmitglieder für drei Jahre berufen.

Zu den Aufgaben des Rats gehört es, die Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zu begleiten und mit voranzubringen. Der Rat ist ein Expertengremium, das die Sicht der Betroffenen einbringt. Dazu heißt es in der Präambel seiner Geschäftsordnung: „Der Rat fordert und fördert neue Wege in der Aufarbeitung der Verbrechen an Betroffenen und des institutionellen und persönlichen Umgangs mit ihnen. Er macht es sich zur Aufgabe, Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention offen und deutlich zu benennen und Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen zu erschließen.“

Drei Mitglieder des Rats sitzen zudem in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Der Rat ist über das aktuelle Sprecher-Team des Betroffenenrats Raphael Ohlms und Norbert Thewes erreichbar: info(ät)betroffenenratnord.de. Über die Homepage www.betroffenenrat-nord.de können u.a. Hilfen zur Antragstellung für die Anerkennung des Leids, Informationen für weitere Anträge und Hilfsmöglichkeiten, Dokumente und aktuelle Veröffentlichungen eingesehen werden.

www.betroffenenrat-nord.de

Statuten, Berichte, Gutachten, Studien, Ordnungen

Der Band 1 "Zusammenfassende Darstellung des Gesamtprojekts, Archivrecherche (AutorInnen: Antje Niewisch-Lennartz, Kurt Schrimm)" wird wegen des Widerspruchs eines Beteiligten überarbeitet und in Kürze neu eingestellt.