Bescheinigung für familienbewusste Personalarbeit

Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim erhält Zertifikat von „berufundfamilie“

Hildesheim (bph) Das Bischöfliche Generalvikariat Hildesheim hat konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch aktiver und differenzierter zu fördern. Zu Wochenbeginn wurde es von der den Prozess begleitenden berufundfamilie gGmbH für diese „Auditierung“ zertifiziert.

Über drei Monate hinweg hat sich die Bistumsverwaltung, begleitet von zwei Auditorinnen, mit bestehenden Angeboten und der Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik auseinandergesetzt. Unter der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher familiärer Hintergründe wurden während eines Strategie- und Auditierungsworkshops Anforderungen und Ziele definiert. In einer Zielvereinbarung, unterschrieben vom Generalvikar Dr. Werner Schreer, finden sich nun die geplanten Maßnahmen für die von berufundfamilie vorgegebenen acht Handlungsfelder, darunter beispielsweise Arbeitszeit und Arbeitsorganisation.

„Wir möchten beiden Geschlechtern die Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen ermöglichen“, betont Projektleiterin Agnes Jansen-Richter vom Referat Frauenförderung/Gleichstellung. Dafür soll die Arbeitszeitgestaltung weiter flexibilisiert werden, die Informations- und Kommunikationspolitik im Hinblick auf die Vereinbarkeitsthematik intensiviert und Serviceleistungen für Mitarbeitende und deren Familien angeboten werden. Zunehmend an Bedeutung gewinnt dabei die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Konkret geplante Maßnahmen sind eine Ferienbetreuung für Kinder von Beschäftigten sowie die Ernennung einer oder eines Familienbeauftragten für die interne Informationsvermittlung.

Die berufundfamilie gGmbH wurde 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründet und hat sich bundesweit zum Kompetenzträger in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt. Die Auditierung steht unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin und des Bundeswirtschaftsministers. Die praktische Umsetzung der vereinbarten Ziele überprüft die Gesellschaft jährlich durch Berichte der Unternehmen. Drei Jahre nach Erteilung des Zertifikats wird in einer Re-Auditierung überprüft, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden. Nur im Falle einer erfolgreichen Re-Auditierung erhalten die Unternehmen und Institutionen die Bestätigung ihres Zertifikates und dürfen das Qualitätssiegel bis zur nächsten Überprüfung nach weiteren drei Jahren führen.