Bistum Hildesheim erwirtschaftete Überschuss im vergangenen Jahr

Kirchensteuerrat und Vermögensverwaltungsrat weichen für neuen Diözesanwirtschaftsrat

Das Bistum erwirtschaftete im Jahr 2022 einen Überschuss von 8,1 Millionen Euro, das war etwas weniger als im Vorjahr (8,9 Millionen Euro). Das Bilanzvolumen stieg um 33,8 Millionen Euro auf 542,8 Millionen Euro.

Der Diözesankirchensteuerrat hat den Jahresabschluss 2022 einstimmig angenommen. Das Gremium wird es, ebenso wie den Diözesanvermögensverwaltungsrat künftig nicht mehr geben. Stattdessen wird der Diözesanwirtschaftsrat für die finanziellen Weichenstellungen der Diözese in Zukunft zuständig sein.

183,7 Millionen Euro hat das Bistum Hildesheim 2022 an Kirchensteuern eingenommen (nach Gebühren für die Kirchensteuereinziehung). Das war nominell das höchste Kirchensteueraufkommen in der Geschichte der Diözese. Allerdings fiel aufgrund der hohen Inflationsrate und der deutlich gestiegenen Energiepreise die Kaufkraft geringer aus als im Vorjahr, in dem das Bistum 180,4 Millionen Euro vereinnahmt hatte.

Deutlich gestiegen ist im Jahr 2022 der Personalaufwand, und zwar von 85,3 Millionen Euro im Vorjahr auf 107,5 Millionen Euro. Der Grund dafür liegt in der Anpassung der Rückstellungen für die Versorgungsverpflichtungen. Für die Pensionen der Priester und kirchlichen Beamten wurden 10,2 Millionen Euro mehr zurückgestellt, für beamtete Lehrkräfte an kirchlichen Schulen 9,4 Millionen Euro. Grund für die Anpassung ist der Einkommens- und Rententrend, der zukünftig zu höheren Ansprüchen der Berechtigten führen wird. Rund dreiviertel aller Kapitalanlagen des Bistums dienen dazu, die Verpflichtungen von Pensionszusagen zu bedienen.

Gut entwickelt hat sich im Jahr 2022 die Risikorücklage des Bistums, sie stieg von 49 Millionen Euro auf 81,6 Millionen Euro. Das Geld stammt im Wesentlichen aus freigewordenen Rücklagen. „Die weitere Aufstockung der Risikorücklage ist enorm wichtig und macht unser Bistum krisenfester“, betont die Leiterin der Finanzabteilung im Bereich Ressourcen des Bischöflichen Generalvikariats Hildesheim, Dorota Steinleitner. Erhöht hat sich auch die Rücklage für Investitionen und Entwicklung, und zwar von 4,5 auf 7,9 Millionen Euro. Das Bistum arbeitet derzeit an einem Konzept, nach welchen Kriterien die Mittel ausgeschüttet werden sollen.

Die Finanzdirektorin des Bistums Hildesheim, Anja Terhorst, dankt den Mitgliedern des bisherigen Diözesankirchensteuerrates und des bisherigen Diözesanvermögensverwaltungsrates: „Sie alle haben viel für uns geleistet. Ihr Engagement ist untrennbar mit dem Bistum Hildesheim verbunden.“

Am 15. Februar 1953 wurde der Kirchensteuerbeirat im Bistum Hildesheim eingerichtet, allerdings kam es mehr als zehn Jahre nicht dazu, dass Mitglieder für den Beirat berufen wurden. Erst nach einer Neukonstituierung am 1. September 1964 und einer anschließenden Berufung von Mitgliedern trat das Gremium am 27. Februar 1965 zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Bis Anfang der 1970er-Jahre war es so, dass der Kirchensteuerbeirat lediglich zu Fragen der Kirchensteuer gehört wurde, nicht aber zu Fragen des gesamten Haushalts der Diözese. Erst als der Kirchensteuerrat 1972 seine Arbeit aufnahm, war dieser für den Gesamthaushalt des Bistums Hildesheim zuständig.

Mit dieser umfassenden Kompetenz wird in Zukunft auch der neue Diözesanwirtschaftsrat ausgestattet sein, in dem der Diözesanvermögensverwaltungsrat und der Diözesankirchensteuerrat aufgehen werden. Die konstituierende Sitzung des Diözesanwirtschaftsrates wird voraussichtlich am 14. Oktober 2023 stattfinden.

Die Satzung des neuen Gremiums ist bereits zum 1. September 2023 in Kraft getreten und kann im Kirchlichen Anzeiger für das Bistum Hildesheim eingesehen werden: Kirchlicher Anzeiger Nr. 5/2023