Das Leben gut beenden

Justizministerin diskutiert in Goslar mit Medizinerin und Theologen über Sterbehilfe und Patientenverfügung

Goslar (bph) Sterbehilfe und Patientenverfügung stehen im Mittelpunkt einer Akademietagung im St. Jakobushaus Goslar am 11. Februar. Die hochkarätig besetzte Veranstaltung beginnt um 20 Uhr, um 19 Uhr ist ein Gottesdienst in der Hauskapelle vorgesehen.

Über die geltende Rechtslage und neuere Entwicklungen bei Sterbehilfe und Patientenverfügung spricht die Niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann. Zur Frage der Selbstbestimmung im Sterben referiert Dr. Almut Geyer, Ärztin an der Universitätsklinik in Göttingen, und stützt sich dabei auf eigene Erfahrungen aus der ärztlichen Praxis. Die moraltheologische Sicht zu Sterbehilfe und Patientenautonomie trägt der Tübinger Theologe und Ethiker Prof. Dr. Dietmar Mieth vor. Anschließend diskutieren die drei das Selbstbestimmungsrecht von Patienten, die Rechtsverbindlichkeit von Verfügungen sowie den Rahmen des ärztlichen Handelns.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind auch die Themen eines Seminars, zu dem das St. Jakobushaus vom 10. bis 12. Februar einlädt. Dabei stehen ethische, rechtliche und praktische Fragen zu diesen Willenserklärungen im Mittelpunkt.

Information und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen:
St. Jakobushaus, Reußstraße 4, 38640 Goslar,
Tel.: (05321) 3426-0
E-Mail: info(ät)jakobushaus.de