Der Friedhof als Ort des Lebens

Diözesanjugendseelsorger Martin Tenge plädiert für mehr Nachdenklichkeit im Umgang mit Toten

Hildesheim (bph) Als einen "sicheren, geheiligten Ort, wo Gedenken stattfinden kann" hat der Hildesheimer Diözesanjugendseelsorger Pfarrer Martin Tenge die Friedhöfe bezeichnet. In der aktuellen Diskussion um die Aufhebung des Friedhofszwangs sieht er einen wichtigen Impuls, um über den Umgang mit Toten nachzudenken.

Das Anliegen, einen Verstorbenen nahe bei sich haben zu wollen, könne er teilen und unterstützen, so Pfarrer Martin Tenge, Diözesanjugendseelsorger und Leiter des Fachbereichs Jugendpastoral am Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim. Man müsse aber fragen, ob das eine wohltuende Nähe sei. "Für mich als Christ geht die Beziehung zu einem Verstorbenen weiter, weil er im Himmel weiter lebt", so Tenge. Es komme ihm persönlich auf ein gesundes Verhältnis von Distanz und Nähe zu dem Toten an. Dabei könne der Gang zum Friedhof helfen. Dort sei der Ort, wo alle Verstorbenen ruhen dürften und wo Gedenken stattfinden könne. Insofern seien Begräbnisstätten auch ein Ort der Lebenden. "Der Friedhof macht mir deutlich, dass der Tod zwar ein individuelles Ereignis, aber ein gesamtgesellschaftliches Phänomen ist, das alle Menschen miteinander verbindet."

Dennoch könne die aktuelle Diskussion um das Bestattungsrecht helfen, über den Umgang mit Toten und damit auch über den "Umgang mit uns selbst" nachzudenken, glaubt der Geistliche. Man solle die Dinge nicht nur deshalb beim Alten lassen, weil es immer so gewesen sei. Wenig halte er davon, den Bestattungszwang aus finanziellen Gründen aufzuheben. "Ich weiß zwar, dass Beerdigungen teuer sind," sagt Tenge, "aber ich tue mir schwer damit, wenn das Geld die Werte bestimmt." Für viele Hinterbliebene sei die Investition für eine Beerdigung ein Ausdruck der Wertschätzung für den Verstorbenen.

Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion um das Bestattungsrecht durch die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf. Dort plant man, die bisher geltende Bestattungsverordnung, wonach Verstorbene auf Friedhöfen begraben werden müssen, aufzuheben. Angehörigen wäre es dann erlaubt, die Urne mit der Asche Verstorbener mit nach Hause zu nehmen.