„Dritter Weg“ auch für Gewerkschaften

Bistum Hildesheim lädt Gewerkschaftsvertreter zur KODA-Beteiligung ein

Gewerkschaften können im Juni erstmals eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) im Bistum Hildesheim entsenden. Gewerkschaftsbeauftragte erhalten danach, auch wenn sie nicht im kirchlichen Dienst stehen, ein Zutrittsrecht zu kirchlichen Einrichtungen. Sie können dann innerhalb der Einrichtung nicht nur für den Beitritt zu diesen Koalitionen werben, über deren Aufgabe informieren und Mitglieder betreuen, sondern auch an Gehaltsverhandlungen mitwirken.

Gewerkschaften können Vertreterinnen und Vertreter benennen, die sie in die Bistums-KODA entsenden möchten. Dabei richtet sich die Anzahl der Gewerkschaftvertreter nach der Organisationsstärke der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (den Gewerkschaften ist ein Sitz vorbehalten).

Dass Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen organisatorisch zu beteiligen sind, ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikverbot im kirchlichen Dienst.

Die Mitwirkung im System des „Dritten Weges“ setzt voraus, dass die Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Kommissionen überhaupt mitarbeiten wollen. Darüber hinaus müssen die entsandten Mitglieder die Gewähr dafür bieten, dass sie das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht der Kirche achten und die Eigenart des kirchlichen Dienstes respektieren.

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln („Dritter Weg“). Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen.

Aufgabe der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) im Bistum Hildesheim ist es, Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beschließen. Nachdem der Bischof diese Rechtsnormen in Kraft gesetzt hat, sind dann alle kirchlichen Anstellungsträger im Bistum daran gebunden. Damit regelt die KODA die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Bistumsangestellten. Die KODA vertritt jedoch nicht die Priester und die Mitarbeiter der Caritas.

Die Bistums-KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite besetzt. Während die Vertreter der Arbeitnehmerseite von den Mitarbeitern gewählt werden, bestimmt der Generalvikar die Vertreter der Arbeitgeberseite.