Engagierte Katholiken

Mehr Beteiligung an Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen

Hildesheim/Osnabrück/Vechta (bph) An den gestrigen Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand in Niedersachsen und Bremen haben sich vermutlich etwas mehr Katholiken beteiligt als vor vier Jahren. Das ergaben erste Auszählungen in den drei Bistümern Hildesheim, Osnabrück und dem Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster in Vechta.

Im Bistum Hildesheim waren die katholischen Christen in rund 350 Gemeinden zur Wahl aufgerufen. Die Auszählung der Stimmen in 35 Gemeinden, also rund zehn Prozent der Stimmen insgesamt, zeigt eine leichte Zunahme der Wahlbeteiligung zum Pfarrgemeinderat. In den 35 Gemeinden stieg sie von 13,46 Prozent im Jahre 1998 auf 14,63 Prozent am gestrigen Sonntag. Nach Auskunft von Martin Zwirner, der als Geschäftsführer des Hildesheimer Diözesanrats mit der Stimmauszählung befasst ist, haben sich in den zehn ausgezählten Gemeinden deutlich mehr Frauen zur Pfarrge-meinderatswahl gestellt als Männer: 220 von 352 Kandidaten. So erklärt sich, dass zwei Drittel der Gewählten im Pfarrgemeinderat Frauen sind.

Eine deutlich bessere Beteiligung als vor fünf Jahren zeichnet sich bei der Wahl der Kirchenvorstände ab. Dr. Markus Güttler, der die Auswertung im Bistum Hildesheim überwacht, spricht nach einer ersten Durchsicht der Wahlunterlagen von einer Steigerung der Wahlbeteiligung um etwa sechs Prozent auf 14 Prozent. Im Gegensatz zum Pfarrgemeinderat sind beim Kirchenvorstand die Männer in der Überzahl. Genauere Zahlen werden im Laufe der Woche erwartet.

Ein ähnliches Bild ergibt sich im Bistum Osnabrück. Dort haben nach Auskunft der Bischöflichen Pressestelle rund 25 Prozent der Katholiken in den 256 Gemeinden an den Wahlen zu Pfarrgemeinderat und Kirchenvorständen teilgenommen – deutlich mehr als vor vier Jahren.

Das Bischöfliche Offizialat Vechta rechnet nach ersten Erhebungen bei den Kirchenausschusswahlen (114 Kirchenausschüsse) im Offizialatsbezirk Oldenburg mit einer stabilen bis leicht gestiegenen Wahlbeteiligung.

Während der Pfarrgemeinderat pastorale Angelegenheiten berät und beschließt, ist der Kirchenvorstand für die Verwaltung des Gemeindevermögens und damit für die finanziellen Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Pfarrgemeinderat wie auch Kirchenvorstand setzen sich vorwiegend aus den gewählten Mitgliedern zusammen. Deren Zahl ist von der Größe der Gemeinde abhängig. Die Amtszeit beträgt für alle Gremien vier Jahre: Erstmals standen die Kirchenvorstände in allen 729 katholischen Kirchengemeinden Niedersachsens und Bremens zur Wahl. In den 606 Gemeinden der Bistümer Osnabrück und Hildesheim wurden auch die Pfarrgemeinderäte neu gewählt.