Transparenz und Kontinuität

Diözesankirchensteuerrat im Bistum Hildesheim beschließt den Wirtschaftsplan 2014

Das Bistum Hildesheim befindet sich weiterhin auf dem Weg der Konsolidierung. Für 2014 ist mit keinem Einbruch der Kirchensteuereinnahmen zu rechnen. Die Maßnahmen aus „Eckpunkte 2020“ werden konsequent weiter umgesetzt. Außerdem werden vor allem außerordentliche Projekte ermöglicht. Das sind wichtige Eckpunkte des Wirtschaftsplanes 2014, den der Diözesankirchensteuerrat des Bistums am Samstag beschlossen hat.

 

 

Die wirtschaftlichen Aussichten für Deutschland sind für 2014 gut, so sagt es aktuell der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Im nächsten Jahr soll die Wirtschaft um 1,6 Prozent wachsen, besonders die Binnenwirtschaft soll sich gut entwickeln. Die Anzahl der Erwerbstätigen wird steigen, die Zahl der Arbeitslosen knapp unter drei Millionen bleiben. Diese Prognose lässt auf eine stabile Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen für 2014 hoffen. „Mit einer Katastrophe in den Kirchensteuereinnahmen müssen wir im nächsten Jahr sicher nicht rechnen, wir planen zurzeit mit einer Steigerung um 2,5 Prozent“, formuliert der Finanzdirektor des Bistums, Helmut Müller.

Das Volumen des Wirtschaftsplanes wird in 2014 mit 185 Millionen Euro ca. 9,8 Millionen höher als im laufenden Jahr liegen. Der Jahresüberschuss wird mit etwa 6,7 Millionen geplant. Für die Finanzierung von besonderen Projekten sind 2,8 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus den tariflichen Gehaltssteigerungen und einer Erhöhung der Zuschüsse an die Kirchengemeinden. Die katholischen Schulen in Hildesheim sollen weiterentwickelt werden. In den kommenden Jahren stehen dort insbesondere Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden an.

Ein Teil der Kirchensteuereinnahmen fließt auch 2014 wieder in Sonderrücklagen. Finanzdirektor Müller verweist darauf, dass die Versorgungsverpflichtungen für die Priester und Beamten aufgrund der Niedrigzinsphase unzureichend abgesichert seien und dass daher eine Sonderrücklage aufgebaut werde. Das Risiko des Bistums hinsichtlich höherer Clearingnachzahlungen (Ausgleichszahlungen zwischen den Bistümern) sei gestiegen und in der Bilanz mit kaufmännischer Vorsicht abzusichern. Die allgemeine Rücklage sei noch zu niedrig, werde Ende 2014 voraussichtlich 15 Millionen betragen und sei zukünftig weiter zu erhöhen. Sie dient vor allem der Absicherung unvorhersehbarer Schwankungen der Kirchensteuererträge. „Ziel ist einerseits eine ausreichende Absicherung unserer Verpflichtungen und andererseits die Finanzierung besonderer Projekte“, betont Müller.

Transparenz wird dabei großgeschrieben. In der Bilanzierung seiner Grundstücke und Gebäude will das Bistum einen Schritt nach vorn machen und sie in den nächsten zwei Jahren im Haushalt erfassen. Für die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen der Kirchengemeinden sei eine Projektleiterin eingestellt worden. Bei den Kapitalanlagen habe es eine qualitative und systematische Weiterentwicklung gegeben, die deren Bedeutung im Hinblick auf die abzudeckenden Versorgungsverpflichtungen entspreche. Der Generalvikar des Bistums, Dr. Werner Schreer, unterstreicht, dass die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchten Jahresabschlüsse des Bistums auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls - einer rechtlich selbstständigen Körperschaft - umfassen und verweist auf die historisch enge Verquickung mit der Gesamtbilanz des Bistums.

Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt der Diözese zu beschließen. Er setzt sich unter anderem zusammen aus dem Generalvikar des Bistums als Vorsitzendem, Sachverständigen, die vom Bischof berufen werden, und gewählten Mitgliedern aus den Reihen der Priester und der Laien des Bistums. Zurzeit hat der Diözesankirchensteuerrat 26 Mitglieder. Er tagt in der Regel zwei Mal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.