Wundersammler im Auftrag des Papstes

Ein Hildesheimer Bischof verhalf Elisabeth von Thüringen zur Heiligsprechung

Hildesheim (bph) Als Landgräfin war Elisabeth von Thüringen den Armen und Kranken zugetan. Dass man sie heute fast nur als "Heilige Elisabeth" kennt, hat sie einem komplizierten Heiligsprechungsverfah-ren zu verdanken – und dem damaligen Hildesheimer Bischof Konrad II. Der setzte sich nämlich nachdrücklich für die neue Heilige ein, wie zwei Geschichtswissenschaftler den Archiven entlocken konnten.

"Warst Du todkrank? Bist Du durch die Fürsprache der Elisabeth von Thüringen wieder gesund geworden? Dann erzähl Deine Story der Kommission zur Heiligsprechung Elisabeths!" So würde man einen Aufruf wohl heute formulieren. Im 13. Jahrhundert klang das sicherlich anders, als eine päpstliche Kommission begann, angebliche Wundertaten der erst vor kurzem verstorbenen Landgräfin von Thüringen (1207 bis 1231) aufzuzeichnen. Auf der Grundlage dieses Berichtes wurde Elisabeth zu Pfingsten am 27. Mai 1235 in Rom heilig gesprochen. Damit hatten die Gläubigen nicht nur ein neues Vorbild, sondern der Bischof von Hildesheim auch einen persönlichen Triumph.

Am 31. Oktober des Jahres 1234 erreichte den Bischof Konrad II. gemeinsam mit den Äbten von Georgenthal und Herford die Bitte des Papstes Gre-gor IX., das Verfahren zur Heiligsprechung Elisabeths endlich zum Abschluss zu bringen. Bevor Konrad II. von Hildesheim tatkräftig die Bühne betrat, hatte sich das Verfahren ziemlich verzettelt. Der eigentliche Motor hinter der Heiligsprechung war Konrad von Marburg gewesen, der Beichtvater der späteren Heiligen. Im Auftrag des Papstes sammelte er seit 1232 Wunderberichte über Elisabeth, die angeblich schon einen Tag nach ihrer Beisetzung einen Menschen geheilt hatte. Um den Erzbischof von Mainz für dieses Verfahren zu gewinnen, lockte Konrad von Marburg den Mainzer mit der Bitte, einen Altar zu weihen, nach Marburg. In einer flammenden Predigt forderte er dann alle Menschen, die angeblich durch die Anrufung Elisabeths geheilt worden waren, dazu auf, am nächsten Tag vor dem Mainzer Erzbischof auszusagen.

Und die Menschen strömten. Dem völlig überrumpelten Mainzer Bistumschef blieb nichts anderes übrig, als sich Hunderte von Krankengeschichten mit angeblicher Wunderheilung anzuhören. Eher widerwillig ließ er diese Berichte aufzeichnen und besiegeln. Dass der Papst mit solchen halbherzigen Zeugenaussagen nicht zufrieden war, kann man verstehen.

Im Jahr darauf wurde Konrad von Marburg ermordet und das Verfahren drohte im Dschungel der Zuständigkeiten zwischen Papst, Bischöfen, Äbten und Prälaten zu versanden. Erst 1234 kam der Befreiungsschlag. Konrad II. von Hildesheim nahm auf Bitten des Papstes die Sache in die Hand und zwar richtig. Er ordnete für den 1. Januar 1235 ein neues Verhör angeblich Geheilter an. Den Aufruf vor der Kommission in Marburg auszusagen ließ er in allen deutschen Landen verkünden. Abermals kamen die Menschen zusammen und Konrads Kommission zeichnete 24 neue Wunder auf. Diese bildeten dann die Grundlage für Elisabeths Heiligsprechung im folgenden Jahr.

Der ehrenvolle päpstliche Auftrag zeigt, wie hoch das Ansehen der Hildesheimer Bischöfe im 13. Jahrhundert war. Konrad II. hatte durch kluge Politik sein Bistum zu einem der wichtigsten deutschen Bistümer gemacht, an dem auch der Papst nicht mehr vorbei konnte. So war die Heiligsprechung der Elisabeth von Thüringen nicht nur ein persönlicher Triumph von Konrad II., sondern zeigt das Bistum auch auf einem Höhepunkt seines geistlichen Einflusses.