Netzwerktreffen Beratungskräfte -„Verhalten bei Kindswohlgefährdung“
Das Themenfeld „Kindeswohlgefährdung" hat in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die öffentliche Wahrnehmung des Themas einerseits, wie auch die Erkenntnisse in den unterschiedlichen Feldern der Jugend- und Familienhilfe andererseits, führen zu einer deutlich stärkeren Gewichtung.
Die Fortbildung dient den Beratungskräften unserer Schulen als Quelle, um grundlegende Kenntnisse zum Umgang mit dem Thema „Kindeswohlgefährdung" zu erlangen.
So sollen Verfahrenswege im Umgang mit möglichen Fällen von Kindeswohlgefährdung exemplarisch entwickelt und dargestellt und herunter gebrochen werden auf die eigene Praxissituation vor Ort. Auch hier gilt es die eigene Rolle in diesem Kontext sowie relevante Merkmale möglicher Kindeswohlgefährdungen immer wieder gemeinsam zu betrachten.
Folgende Inhalte werden angesprochen:
- Überblick über Anzeichen für Kindeswohlgefährdung und Abläufe im Helfersystem
- Umgang mit Grenzfällen und Grauzonen
- Gesprächsführung mit Betroffenen und deren Familien
- Umgang mit psychisch erkrankten Elternteilen
- Fallbeispiele und Interventionsplanung
Falls Ihnen noch Themen fehlen oder Sie eigene Fallbeispiele (anonymisiert) thematisieren möchten, bitte ich Sie mir entsprechende Unterlagen bis zum 01.09.2023 zwecks Weiterleitung an Frau Dr. Petersen zuzusenden.
- Termin
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04.10.2023, 09:30 Uhr
- 04.10.2023, 16:30 Uhr - Ort
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Tagungshaus St. Clemens
Platz an der Basilika 3
30169 Hannover - Zielgruppe
Beratungskräfte (Beratungslehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen), interessierte Lehrkräfte
- Referentin / Referent
Dr. Rieke Petersen
M. Sc. Klinische Psychologie, Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen Lehrerfortbildungen in Bremen, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg.
- Leitung / Ansprechperson
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Holger Skremm
holger.skremm(ät)bistum-hildesheim.de
Die Kosten der Referentin und des Tagungshauses werden von der Abteilung Schule und Hochschule übernommen.
Die Fahrtkosten müssten von den Schulen übernommen werden.
petra.wilhelmi