Die häufigsten Fragen zur Taufe

Wo melde ich mein Kind zur Taufe an? Welche Unterlagen benötige ich dafür? Brauchen wir Taufpaten? Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Taufe.

Schlafender Säugling

Wo können wir unser Kind zur Taufe anmelden?

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt im Büro ihrer Pfarrgemeinde. Sie müssen dort persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde ihres Kindes mit. Außerdem werden die Namen und Adressen der Paten benötigt. Sofern diese zu einer anderen Pfarrgemeinde gehören, brauchen Sie auch noch eine Bescheinigung über deren Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche.

Salböl steht am Taufbecken bereit vor einer katholischen Taufe

Darf jemand, der nicht katholisch ist, Taufpate werden?

Nein, für das Amt des Taufpaten ist erforderlich, dass die betreffende Person getauft und gefirmt ist und der katholischen Kirche angehört. Nichtkatholische Christen können gemeinsam mit einem katholischen Paten als „Taufzeugen“ zugelassen werden.

Priester benetzt die Stirn des Kindes mit Taufwasser

Mein Partner ist evangelisch. Ist eine ökumenische Taufe möglich?

Das ist nicht möglich, denn das Kind wird ja in die Gemeinschaft einer Kirche aufgenommen. Sie sollten sich daher vorher entscheiden, ob ihr Kind der katholischen oder der evangelischen Kirche angehören soll. Bei der Entscheidung kann es hilfreich sein, wenn Sie überlegen, wer von Ihnen sich im Bezug auf den Glauben stärker mit dem Kind beschäftigen wird, beziehungsweise wer stärker in seiner Konfession verwurzelt ist. Beide Konfessionen erkennen die Taufe gegenseitig an, sollte ihr Kind also später einmal die Konfession wechseln wollen, muss es nicht neu getauft werden.

Muss die Taufe in der Heimatgemeinde erfolgen?

Prinzipiell ist die Taufe auch in einer anderen Gemeinde möglich. Da es sich bei der Taufe allerdings auch um die Aufnahme in eine Gemeinschaft handelt, sollten Sie überlegen, ob der eigene Wohnort nicht vielleicht doch besser geeignet ist.

Gibt es nur einen oder mehrere Taufpaten?

Im Kirchenrecht ist vorgesehen, dass es einen oder zwei Taufpaten geben kann. Wenn es zwei sein sollen, müssen sie verschiedenen Geschlechts sein. Die Paten werden in das Taufbuch eingetragen. Um Pate werden zu können, muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Taufkerze wird angezündet

Kann ich mein Kind taufen lassen, wenn die Taufpaten nicht in der Kirche sind?

Zwar müssen Taufpaten zwingend der katholischen Kirche angehören, allerdings  muss deswegen die Taufe nicht scheitern, wenn die gewünschten Paten nicht der Kirche angehören: Es ist auch möglich, das Kind ohne Paten taufen zu lassen, denn Paten sind nicht zwingend erforderlich.  Ein Taufbewerber kann – rechtlich gesehen – auch getauft werden, wenn keine Paten zur Verfügung stehen.

Können Gemeinden die Fragen zu Taufe und Taufpaten unterschiedlich handhaben?

Nein, das Kirchenrecht und die dort enthaltenen Bestimmungen über das Sakrament der Taufe sind weltkirchlich geltendes Recht.

Können wir unser Kind taufen lassen, wenn wir nicht kirchlich verheiratet sind?

Das ist selbstverständlich möglich – jedes Kind hat ein Recht auf die Taufe. Wenn Sie möchten,  können Sie die Taufe auch mit einer kirchlichen Trauung verbinden.