Weiterentwicklung der Gremienstruktur

Projekt Diözesanpastoral- und Diözesanwirtschaftsrat

„Das Ziel, auf das wir zugehen, ist die Vision einer synodalen Kirche. Das ist ein langer Weg, auf dem wir in den nächsten Jahren viel zu lernen haben. Wir werden neue Haltungen lernen, wir werden Fehler machen und gemeinsam den Weg entdecken. Das ist unser Wunsch.“

Das Bistum Hildesheim befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, was sich an einer Vielzahl von prägenden Entscheidungen und Projekten zeigt. Diözesane Gremien tragen dabei besondere Verantwortung. Sie sollen daher weiterentwickelt werden, auch um die Transparenz und Partizipation bei den Prozessen zu verbessern.

Nachdem Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ im Januar 2021 die Einrichtung eines Diözesanpastoralrat vorgeschlagen hatte, hat eine von Generalvikar Martin Wilk eingesetzte Projektgruppe konkrete Vorschläge für zwei neue Räte erarbeitet: dem Diözesanpastoralrat und dem Diözesanwirtschaftsrat. Sie sollen dem Bischof als wichtigste Beratergremien zur Seite stehen. 

In intensiven Diskussionsprozessen hat sich die Projektgruppe zur Weiterentwicklung der diözesanen Gremienstruktur mit wichtigen Fragen der Gestaltung der neu zu bildenden Räte auseinandergesetzt.

Eine wichtige Grundlinie der Diskussion dreht sich um Fragen der Beteiligung und einer Kultur, die den verschiedenen Räten im Bistum ein Mitdenken ermöglicht. Denn: Die Gremien sollen dem Bischof konkrete Entscheidungshilfen geben. Dazu braucht es eine Grundhaltung des Mitdenkens für das Ganze, die von einer Kultur des Vertrauens geprägt ist.

Bei der Zusammensetzung der beiden Gremien müsse es daher um fachliche und soziale Kompetenz und einen Blick für das Ganze der Kirche von Hildesheim gehen, die natürlich rückgebunden ist in die Gremienlandschaft des Bistums. Damit wird zugleich deutlich, dass die bisherigen Gremien weiterhin einbezogen sind in die verschiedenen Beratungsmaterien. Hier wird eine breite Partizipation angestrebt. Das macht es nötig, ein Prozedere der Beratung zu entwickeln, bei dem Themen aus den beiden diözesanen Räten auch diskutiert werden können. 

Die neuen Gremien sollen dann 2022 mit einem gemeinsamen Workshop starten. Diesen Anfang versteht die Projektgruppe als Experiment und als Lernschritt auf einem Weg, bei dem kontinuierlich evaluiert und nachgebessert werden muss.

Mit den beiden neuen Räte komme nicht einfach nur eine neue Struktur auf den Weg, sondern ein anderes Kirchenbild, das zu einer synodalen Kirche führe. Es sind erste Schritte, die das Mitdenken aller benötige.

 

Projektgruppe

  • Generalvikariatsrat Dr. Christian Hennecke (Projektleitung)
  • Dr. Christian Heimann (Projektleitung / Diözesanrat)
  • Stephan Ohlendorf (Projektbegleitung/ Moderation)
  • Hans-Jürgen Marcus (Projektbegleitung/ Moderation)
  • Manfred Peter (Diözesanvermögensverwaltungsrat)
  • Domkapitular Wolfgang Voges (Priesterrat)
  • Dr. Markus Güttler (Hauptabteilungsleiterkonferenz)
  • Bettina Syldatk-Kern (juristische Beratung)

Die Vorschläge der Projektgruppe

Die Vorschläge der Projektgruppe stehen jetzt zur Diskussion und sollen von vielen Menschen aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und begutachtet werden. Sie sind ein Zwischenstand, der sich durch die nun anstehenden Diskussionen sicher noch verändern wird. 

Mögliche Aufgaben des Diözesanpastoralrates

  • berät unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht und schlägt hierzu praktische Folgerungen vor (can. 511 CIC).
  • unterstützt den Bischof bei der Wahrnehmung der pastoralen Situation, bei der Reflexion des pastoralen Handelns der Diözese und benennt mögliche Konsequenzen und praktische Schlussfolgerungen.
  • entwickelt die Dimensionen und Prinzipien kirchlichen Handelns auf der Grundlage pastoraler Leitlinien weiterund macht Vorschläge für die Umsetzung der Leitlinien.
  • entwickelt Grundsätze für die Qualifizierung und den Einsatz der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • berät Anliegen und Anfragen der anderen diözesanen Räte und Gremien und koordiniert deren Tätigkeit mit dem Ziel übereinstimmender Ergebnisse.
  • benennt pastorale Schwerpunkte für die Aufstellung des Bistumshaushaltes.
  • gibt vor wichtigen Änderungen der diözesanen Organisationsstruktur eine Stellungnahme ab.
  • berät Fragen und Themen, die auf diözesaner Ebene behandelt werden.

Mögliche Aufgaben des Diözesanwirtschaftsrates / Entscheidungen

  • beschließt den jährlichen Haushaltsplan auf der Grundlage der vom Bischof vorgegebenen Schwerpunktsetzungen mit den für das kommende Jahr vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben.
  • beschließt die Jahresrechnung.
  • beschließt über die Höhe der Diözesankirchensteuer.
  • beschließt über Anträge auf Erlass und Stundung von Kirchensteuern.
  • wählt die Abschlussprüfer und legt Prüfungsschwerpunkte fest.
  • entscheidet über Entnahmen aus Pensionsfonds, sonstigen Sondervermögen und zweckgebundenen Rückstellungen.
  • entscheidet über Änderungen der Anlagerichtlinien für das Kapitalvermögen des Bistums.
  • beschließt über die Entlastung des Ökonomen.
  • beschließt über die Veräußerung von Stammvermögen der Diözese, des Bischöflichen Stuhls und aller übrigen, dem Bischof unterstehenden öffentlichen juristischen Personen kirchlichen Rechts (can. 1291 CIC).
  • nimmt den jährlichen Bericht der Innenrevision des Bischöflichen Generalvikariates entgegen.
  • gibt Empfehlungen ab zu Fragen von grundsätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung für die diözesane Entwicklung.
  • wird vor Ernennung eines Ökonomen und vor seiner Absetzung nach can. 494 § 1, § 2 CIC angehört.
  • berät regelmäßig über die mittelfristige Finanzplanung.