Versicherungsschutz für Kirchengemeinden

Versicherungswesen

Für die Kirchengemeinden im Bistum Hildesheim besteht Versicherungsschutz über Sammelversicherungsverträge, die das Bistum zugunsten der kirchlichen Gliederungen abgeschlossen hat. Hierzu hat das Bistum die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in Detmold mit der Betreuung und Verwaltung dieser Verträge und der Begleitung von Schadenfällen beauftragt.

Im Auftrag des Bistums Hildesheim berät und unterstützt die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH die kirchlichen Körperschaften und deren Einrichtungen (Dekanate, Kirchengemeinden, Schulen, etc.) in allen Versicherungsvertrags- und Schadenangelegenheiten.

Ansprechpartnerin im Generalvikariat

Das Versicherungswesen wird im Bischöflichen Generalvikariat im Bereich Ressourcen durch Christiane Milewsky betreut. Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an:

Christiane Milewsky

Schadennotruf

Für neue große / eilige Schäden (z.B. im Falle eines großen Brandereignisses) steht Ihnen der Schadennotruf der Ecclesia zur Verfügung. Unter der Rufnummer +49 (0) 5231 - 603-0 können Sie die Ecclesia an 365 Tagen im Jahr erreichen und außerhalb der Bürozeiten eine Nachricht hinterlassen oder sich mit der Notfall Assistance verbinden lassen.

Im Abwesenheitsfall stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Ecclesia zur Verfügung:

Sachschäden (Gebäude/Inventar/Glas)

Sabrina Böger


Kfz-Schäden

Christina Müller


Vertragsangelegenheiten / Fragen zum Versicherungsschutz

Sascha Kluge

Haftpflicht- und Unfallschäden

Sonja Krüger


Vermögensschäden

Nicole Bruelheide

Dokumente/Materialien

Anmeldungen von Baumaßnahmen und Erwerb/Veräußerung

Anmeldung einer Baumaßnahme zur Gebäudeversicherung im Bistum Hildesheim

Bestandsänderungen in Form von Baumaßnahmen sind insbesondere Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen oder Abbrüche. Sobald der Versicherungsnehmer / Versicherte nach dem Bauvertrag als Auftraggeber (Bauherr) auftritt, ist eine Baumaßnahme aufgrund der Brand-Bauleistungen eine Bestandsänderung im Sinne dieser Bestimmungen.

Bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsbauten beginnt der Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung für die Gebäudebauleistungen ab deren Verbindung mit Grund und Boden bzw. ab Einbau in das Gebäude.

Baumaßnahmen sind daher unverzüglich mit Anzeige des Baubeginnes dem Bischöflichen Generalvikariat zur Weiterleitung an die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH bekannt zu geben.

Wir bitten daher um Anmeldung der Baumaßnahme bei Baubeginn mit dem in der Anlage beigefügten Meldebogen. Im Meldebogen bitten wir unter anderem die zu erwartende Bausumme, den Baubeginn sowie das voraussichtliche Bauende bzw. die Bezugsfertigkeit anzugeben. Daneben ist dem Meldebogen der Bauplan mit Baubeschreibung beizufügen, welcher auf Wunsch zurückgesendet wird. Soweit möglich, bitten wir die Unterlagen per EMail ([email protected]) zu übermitteln. Nach Beendigung der Baumaßnahme bitten wir um Zusendung einer Kopie des bereits eingereichten Meldebogens mit Angabe des Bauendes sowie Übermittlung einer Kostenaufstellung.

Ergänzend dazu ist das Formular „Aufteilung der Baukosten nach Kostenarten“ -ausgefüllt durch den zuständigen Architekten- einzureichen. Von besonderer Relevanz ist die Information der Anteile für die Substanzerhaltung und der Werterhöhung. Die entsprechenden Maßnahmen möchten Sie bitte mit dem planenden Architekten abstimmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter Telefon 05121/307435 an das Bischöfliche Generalvikariat Frau Milewsky.