Alternierende Telearbeit

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, kann es sinnvoll sein, Arbeitsformen zu vereinbaren, bei denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die zu leistende Arbeit nicht im Betrieb, sondern teilweise von zuhause aus erbringt.

Vorteile für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter sind die Ersparnis von Wegezeiten sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit zuhause flexibel mit den Bedürfnissen der Familie abzustimmen.

Telearbeit ist jedoch kein Ersatz für Kinderbetreuung bzw. für die Pflege Angehöriger. Auch im Rahmen der häuslichen Arbeit müssen die zeitlichen Freiräume vorhanden sein, um die zugewiesenen beruflichen Aufgaben erfüllen zu können.

Für den Arbeitgeber wird ein höheres Maß an Arbeitszufriedenheit durch mehr Selbstverantwortung der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit erreicht. Dadurch können familienbedingte Erwerbsunterbrechungen mit den bekannten negativen Folgen weitgehend vermieden werden.

Die Vereinbarung von alternierender Telearbeit bedarf einer klaren Absprache mit der/dem unmittelbaren Vorgesetzten.

Hierbei müssen die Dienstgeber- und Dienstnehmerinteressen gleichermaßen berücksichtigt und zu einem fairen Ausgleich gebracht werden.

Diese Informationen gelten vorbehaltlich zwischenzeitlicher gesetzlicher Änderungen und Änderungen der Kirchlichen Gesetzgebung.