„Völlig unakzeptabel“

Diözesanrat der Katholiken reagiert bestürzt auf Leugnung des Holocaust

Hildesheim (bph) Mit Bestürzung hat der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim auf die Leugnung der Judenvernichtung durch Bischof Richard Williamson reagiert. „Diese völlig unakzeptablen und durch nichts gerechtfertigten Äußerungen sind aufs Schärfste zurückzuweisen“, heißt es in einer Stellungnahme vom heutigen Freitag.

Der Diözesanrat wertet die Äußerungen als „schweren Schaden für die Kirche“ und verlangt zugleich von der Priesterbruderschaft Pius X. – der der umstrittene Bischof Richard Williamson angehört – die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils anzuerkennen. Erfolgt diese Anerkennung nur einschränkend oder bleibt sie ganz aus, ist dies nach Ansicht des Diözesanrats nur als „Ausschlagen der Versöhnungsbemühungen des Heiligen Vaters zu werten“, so heißt es wörtlich in der Stellungnahme, die vom kommissarischen Vorsitzenden Thomas Liekefett unterschrieben wurde.

Der Diözesanrat bezieht sich in seiner Stellungnahme auf die „Priesterbruderschaft Pius X.“, eine Gemeinschaft um den 1991 verstorbenen Erzbischof Marcel Lefebvre. Dieser hatte 1976 gegen ein päpstliches Verbot Priester geweiht. Die Auseinandersetzung zwischen Lefebvre und dem damaligen Papst Johannes Paul II. erreichte 1988 einen Höhepunkt, als Lefebvre vier eigene Bischöfe weihte und der Papst danach alle Beteiligten exkommunizierte. Papst Benedikt XVI. hob diese Exkommunikation am 21. Januar 2009 auf. Richard Williamson, ein britischer Bischof dieser „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ hat in einem Interview des schwedischen Fernsehens bestritten, dass die Nationalsozialisten sechs Millionen Juden ermordet hätten und die Existenz von Gaskammern in NS-Lagern geleugnet.

Der Diözesanrat der Katholiken ist die oberste Vertretung der Katholiken im Bistum Hildesheim. Er berät den Bischof und nimmt zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung. Der Diözesanrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Dekanate, kirchlicher Verbände und Berufsgruppen sowie der Orden im Bistum. Der Bischof kann zudem Personen in den Diözesanrat berufen und ernennt einen Bischöflichen Beauftragten. Zur Zeit besteht der Diözesanrat aus 57 Personen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Die Stellungnahme des Diözesanrats im Volltext